§7 Lieferung und Verfügbarkeitsvorbehalt
Die bei den Waren genannten Lieferfristen sind unverbindliche Durchschnittswerte, soweit nicht ausnahmsweise ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits den Liefergegenstand nicht erhalten, unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstand es informieren und, wenn wir zurücktreten, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Sound Factory wird im Falle des Rücktritts dem Käufer die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§8 Gewährleistung
Soweit keine andere Regelung getroffen ist, gelten für Mängel die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.
§9 Haftungsausschluss
1. Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelung der Sätze 3 und 4 dieses Absatz 1 geltend nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
2. Die Regelung des vorstehenden Abs. 1 erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und für Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach den gesetzlichen Regelungen.
3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§10 Aufrechnung
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§11 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Hinweis gemäß Batterieverordnung
Batterien und Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, welches bedeutet, dass sie diese nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bedeuten: Cd (Cadmium), Li (Licium), Li-Ion (Licium-Ionen), Ni (Nickel), Mh (Metallhydrid9; Pb (Blei), Zi (Zink). Als Verbraucher sind Sie verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Die von uns vertriebenen Akkus und Batterien können Sie unentgeldlich zwecks Entsorgung wieder zurückgeben. Bitte senden Sie diese ausreichend frankiert zusammen mit einer kurzen Notiz ("Zur Entsorgung") und einer Kopie unserer Rechnung an:
Firma
Sound Factory GmbH
Jülicher-Landstrasse 93
41464 Neuss
Hinweise gemäß Verpackungsverordnung
Wir sind gemäß den Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa den "Grünen Punkt" des Dualen Systems Deutschland AG oder das "RESY"-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.
Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung:
Firma
Sound Factory GmbH
Jülicher-Landstrasse 93
41464 Neuss
Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackung kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zu schicken. Die Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt.
Ihre Firma Sound Factory GmbH Jülicher-Landstrasse 93 41464 Neuss